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Pressemitteilung

Cosmote: kündigt die Verfügbarkeit von Glasfaser mit 300 Mbit/s / 500 Mbit/s / 1 Gbit/s mit TV an (24-monatige Verpflichtung)

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OTE SA gibt die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit des Programms bekannt COSMOTE Fiber 100 Unlimited – DOUBLE PLAY XL (24-Monats-Verpflichtung) und Fiber 300 Mbit/s / 500 Mbit/s / 1 Gbit/s mit TV, 24-Monats-Verpflichtung


Η OTE SA gibt die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit des Programms bekannt COSMOTE Fibre 100 Unbegrenzte 24-Monats-Verpflichtung, zu Angebotspreisen, gemäß der folgenden Tabelle:

Die oben genannten monatlichen Gebühren beinhalten:

  • Monatliche Grundgebühr für einen Telefonanschluss mit 1 Sprachkanal
  • Breitband-Internetzugang mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s
  • Unbegrenzte Ferngespräche innerhalb und außerhalb des OTE-Netzes
  • Unbegrenzte Gesprächszeit auf nationalen Mobiltelefonen

Durch die Bereitstellung des Programms ist der Kunde an die Unterzeichnung eines 24-monatigen Mindestaufenthaltsvertrags gebunden. Wird ein befristeter Vertrag ohne wichtigen Grund durch den Kunden oder durch das Unternehmen aus Verschulden des Kunden vor Ablauf der Mindestaufenthaltsdauer gekündigt, so wird dem Kunden eine einmalige Gebühr in Rechnung gestellt auf sein Telefonleitungskonto die Freigabegebühr, die sein kann:

1. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten zwei Monate der Vertragslaufzeit, zahlt der Abonnent die festen zwei (2) Monate zusätzlich zu dem der Residenzzeit entsprechenden Anlagevermögen. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Abschreibungsbetrag für eine etwaige Subventionierung von Geräten und / oder Endgeräten und / oder den Anschluss an das Netz entsprechend dem Zeitraum, für den keine Festnetzzahlung erfolgt, dh für die verbleibenden Monate nach dem Zeitpunkt des Entstehens, hinzugefügt seiner Ergebnisse wie oben Kündigung, bis zum regulären Ablauf des Vertrages abzüglich zweier Monate.

2. Erfolgt die Kündigung nach dem 2. Vertragsmonat, zahlt der Abonnent ein Viertel (1/4) der Summe des monatlichen Anlagevermögens für die Zeit nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Ergebnisse der vorstehenden Kündigung bis zum ordentlichen Ablauf von der befristete Arbeitsvertrag. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Amortisationsbetrag für eine eventuelle Subventionierung von Geräten und/oder Endgeräten und/oder den Aufbau von Anschlüssen an das Netz hinzugerechnet, die dem Zeitraum entsprechen, für den kein Festnetz bezahlt wird, dh für drei Viertel (3/4) des verbleibende Zeit / Monate , ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Folgen der oben genannten Beschwerde, bis zum normalen Ablauf des Vertrages.

Alle oben genannten Freigabegebührenbeträge werden vor Mehrwertsteuer berechnet 5 % Festnetz-Abonnentengebühr und auf den Endbetrag angewendet Mehrwertsteuer 24%.

Das Datum des Inkrafttretens des oben genannten Programms ist 21 und Uhrzeit 12:2023 Uhr.

COSMOTE DOUBLE PLAY XL (24-monatige Bindung)

OTE SA gibt die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit des Programms bekannt COSMOTE DOUBLE PLAY XL 24-monatige Bindung, zu Angebotspreisen, gemäß der folgenden Tabelle:

Die oben genannten monatlichen Gebühren beinhalten:

  • Monatliche Grundgebühr für einen Telefonanschluss mit 1 Sprachkanal
  • Breitband-Internetzugang mit Geschwindigkeiten von bis zu 24 Mbit/s
  • Unbegrenzte Ferngespräche innerhalb und außerhalb des OTE-Netzes
  • Integrierte Sendezeit auf nationalen Mobiltelefonen

Im oben genannten Plan sind die entsprechenden monatlichen Gebühren enthalten um 6,50 € erhöht für Telefonleitungen mit 2 Sprachkanäle.

Nachdem die Prepaid-Gesprächszeit aufgebraucht ist, werden alle Anrufe in nationale Mobilfunknetze zu einem einheitlichen Preis von 0,50 €/Minute (inkl. MwSt. und CST) abgerechnet. Der Abrechnungsschritt für die Anrufe ist die Minute, während jeder Bruchteil einer Minute in jedem Anruf als ganze Minute berechnet wird. Mit der Bereitstellung des Programms verpflichtet sich der Kunde zum Abschluss eines Vertrages über einen Mindestaufenthalt von 24 Monaten. Für den Fall, dass ein befristeter Vertrag vor Ablauf der Mindestaufenthaltsdauer durch den Kunden oder durch das Unternehmen aus Verschulden des Kunden ohne wichtigen Grund gekündigt wird, wird dem Kunden eine einmalige Gebühr in Rechnung gestellt auf sein Telefonleitungskonto die Freigabegebühr, die sein kann:

1. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten zwei Monate der Vertragslaufzeit, zahlt der Abonnent die festen zwei (2) Monate zusätzlich zu dem der Residenzzeit entsprechenden Anlagevermögen. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Abschreibungsbetrag für eine etwaige Subventionierung von Geräten und / oder Endgeräten und / oder den Anschluss an das Netz entsprechend dem Zeitraum, für den keine Festnetzzahlung erfolgt, dh für die verbleibenden Monate nach dem Zeitpunkt des Entstehens, hinzugefügt seiner Ergebnisse wie oben Kündigung, bis zum regulären Ablauf des Vertrages abzüglich zweier Monate.

2. Erfolgt die Kündigung nach dem 2. Vertragsmonat, zahlt der Abonnent ein Viertel (1/4) der Summe des monatlichen Anlagevermögens für die Zeit nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Ergebnisse der vorstehenden Kündigung bis zum ordentlichen Ablauf von der befristete Arbeitsvertrag. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Amortisationsbetrag für eine eventuelle Subventionierung von Geräten und/oder Endgeräten und/oder den Aufbau von Anschlüssen an das Netz hinzugerechnet, die dem Zeitraum entsprechen, für den kein Festnetz bezahlt wird, dh für drei Viertel (3/4) des verbleibende Zeit / Monate , ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Folgen der oben genannten Beschwerde, bis zum normalen Ablauf des Vertrages.

Alle oben genannten Veröffentlichungsgebührenbeträge sind vorab berechnet Mehrwertsteuer und Festnetz-Teilnehmergebühr 5 % und auf den Endbetrag angewendet Mehrwertsteuer 24%.

Das Datum des Inkrafttretens des oben genannten Programms ist 21 und Uhrzeit 12:2023 Uhr.

COSMOTE Glasfaser 300 Mbit/s / 500 Mbit/s / 1 Gbit/s mit TV

OTE SA gibt die Verfügbarkeit der Programme bekannt COSMOTE Glasfaser 300 Mbit/s, 500 Mbit/s und 1 Gbit/s mit TV, über Fiber-to-the-Home-Infrastruktur (Faser zum Haus), für einen begrenzten Zeitraum der 24-monatigen Verpflichtungsprogramme, zu Aktionspreisen gemäß der folgenden Tabelle:

Die oben genannten monatlichen Gebühren beinhalten:

  • Monatliche Grundgebühr für Telefonanschluss mit 1 Sprachkanal (in allen Programmen)
  • Breitband-Internetzugang mit 300 Mbit/s, 500 Mbit/s und 1 Gbit/s
  • Unbegrenzte Ferngespräche innerhalb und außerhalb des OTE-Netzes
  • Unbegrenzte Gesprächszeit auf nationalen Mobiltelefonen

In allen Programmen erhöhen sich die jeweiligen monatlichen Gebühren um 6,50€ für Telefonleitungen mit 2 Sprachkanälen.

Mit der Bereitstellung jedes Programms verpflichtet sich der Kunde, einen Vertrag über einen Mindestaufenthalt von 24 Monaten darin zu unterzeichnen. Wird ein befristeter Vertrag ohne triftigen Grund vom Kunden oder vom Unternehmen aus Verschulden des Kunden vor Ablauf der Mindestaufenthaltsdauer gekündigt, so wird dem Kunden eine Pauschale für seinen Telefonanschluss in Rechnung gestellt Konto. Das kann sein:

1. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten zwei Monate der Vertragslaufzeit, zahlt der Abonnent die festen zwei (2) Monate zusätzlich zu dem der Residenzzeit entsprechenden Anlagevermögen. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Abschreibungsbetrag für eine etwaige Subventionierung von Geräten und / oder Endgeräten und / oder den Anschluss an das Netz entsprechend dem Zeitraum, für den keine Festnetzzahlung erfolgt, dh für die verbleibenden Monate nach dem Zeitpunkt des Entstehens, hinzugefügt seiner Ergebnisse wie oben Kündigung, bis zum regulären Ablauf des Vertrages abzüglich zweier Monate.

2. Erfolgt die Kündigung nach dem 2. Vertragsmonat, zahlt der Abonnent ein Viertel (1/4) der Summe des monatlichen Anlagevermögens für die Zeit nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Ergebnisse der vorstehenden Kündigung bis zum ordentlichen Ablauf von der befristete Arbeitsvertrag. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Amortisationsbetrag für eine eventuelle Subventionierung von Geräten und/oder Endgeräten und/oder den Aufbau von Anschlüssen an das Netz hinzugerechnet, die dem Zeitraum entsprechen, für den kein Festnetz bezahlt wird, dh für drei Viertel (3/4) des verbleibende Zeit / Monate , ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Folgen der oben genannten Beschwerde, bis zum normalen Ablauf des Vertrages.

Alle oben genannten Veröffentlichungsgebührenbeträge sind vorab berechnet Mehrwertsteuer, feste Telefon-Abonnentengebühr 5 % und Pay-TV-Gebühr 10 % und auf den Endbetrag angewendet Mehrwertsteuer 24%.

Die Liste der Kanäle jedes Fernsehprogramms wird ggf. in angezeigt
https://www.cosmote.gr/cosmotetv/paketaott-sumvolaia/

Das Datum des Inkrafttretens des oben genannten Programms ist 21 und Uhrzeit 12:2023 Uhr.

Weitere Informationen unter www.cosmote.grbei 13888 oder im Filialnetz COSMOTE –
DEUTSCH.

Pressemitteilung


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