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Strompass: Die Auszahlung der Soforthilfe beginnt am morgigen Freitag – Die Maßnahme wird verlängert

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Power-Pass: Morgen geht es los, Freitag die Zahlung der außerordentlichen finanziellen Hilfe – Die Maßnahme verlängert, um die innerhalb ausgestellten Stromrechnungen zu decken Juni 2022


Ξbeginnt morgen Freitag 15/07, die Zahlung der außerordentlichen Finanzhilfe aus dem Staatshaushalt zur Deckung eines Teils der Erhöhung der Kosten des Stromverbrauchs in den Stromrechnungen der Haushaltskunden, die während des Zeitraums von ausgestellt wurden 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022. Die Aktion wird unter Mitwirkung von YAbteilungen Finanzen, Digitale Governance und Umwelt und Energie.

Detaillierte Liquidationsmitteilungen werden seit gestern Abend nach und nach auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht Power Pass, implementiert von der Informationsgesellschaft M.A.E. (KtP M.A.E.), beaufsichtigte Stelle des Ministeriums für digitale Governance in Zusammenarbeit mit der unabhängigen öffentlichen Finanzbehörde (Ααδε.) und das Generalsekretariat für Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig wird eine Informations-E-Mail an die Begünstigten über ihre Entsendung versendet.

Die Höhe der Beihilfe und die Ausschüttung pro Begünstigten errechnet sich aus KtP M.A.E., basierend auf den von den Lieferanten oder Strommanagern erhobenen Daten und der Ααδε., in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel 36 des Gesetzes 4936/2022 (A' 105) und die zuständige Gemeinschaft Ministerialbeschluss 3365/3.6.2022 (Staatsanzeiger 2827/B') soweit zutreffend.

Insgesamt wurden sie eingereicht 2.952.778 Bewerbungen, verbunden 2.530.597 Einzelpersonen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Begünstigter das Recht hatte, zusätzlich zum Hauptwohnsitz einen Mietwohnsitz für ein unterhaltsberechtigtes Kind zu beantragen, das im Land studiert.

Von der 2,5 Millionen. natürlichen Personen werden für die ca 1,9 Millionen und die voraussichtlich morgen Freitag ausbezahlt werden, in Höhe von ca 230 Millionen.

Für die übrigen natürlichen Personen wird die Überprüfung der Daten fortgesetzt, und diejenigen von ihnen, die Begünstigte sind, werden voraussichtlich nächste Woche nach Ausstellung der entsprechenden Informationsabrechnungsscheine bezahlt. Es wird daran erinnert, dass eine notwendige Bedingung für den Erhalt der Beihilfe darin besteht, dass die Gesamterhöhung der innerhalb des Referenzzeitraums ausgestellten Stromrechnungen diese übersteigt 30 EUR. Auf der Grundlage der bisherigen Daten wird geschätzt, dass der Gesamtbetrag der finanziellen Nothilfe für die in diesem Zeitraum ausgestellten Rechnungen ab 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022, beläuft sich auf ca 260 Millionen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus den Allgemeinen Staatsausgaben des Finanzministeriums bereits ein Betrag von überwiesen wurde 280 Millionen an das Ministerium für digitale Governance und dann an KtP M.A.E., um die Zahlungen abzuschließen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bereits 280 Millionen Euro für die Umsetzung der Maßnahme zugesagt wurden und dass für einige unserer Mitbürger im Juni 2022 Vergleichsrechnungen bezüglich der Winterverbrauchszeit mit erheblichen Gebühren ausgestellt wurden, fährt die Regierung mit der Verlängerung fort die Maßnahme auch für die Rechnungen, die im Juni ausgestellt wurden.

Genauer gesagt auf Basis der bereits auf der Plattform eingegangenen Bewerbungen Power Pass und ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss, werden die Daten für die im Juni ausgestellten Rechnungen in der nächsten Periode von den Energieversorgern übermittelt. Die Juni-Konten werden mit den Hauptwohnsitz- und Studentenwohnheimerklärungen verknüpft, die Leistungsberechtigte bereits für den Monat Mai auf der Plattform angemeldet haben.

Die Gesamtbeihilfe wird dann für den Zeitraum ab neu berechnet 1. Dezember bis 30. Juni, und der Zusatzbetrag wird bis spätestens Ende August bzw. Anfang September auf die von den Begünstigten bereits angegebenen Bankkonten ausgezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass ein Begünstigter die 30 EUR Gebühr für den gesamten Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022, erhält die gesamte Beihilfe, d. h. der Betrag wird für den gesamten Zeitraum neu berechnet. Dementsprechend ist die Gesamtbeihilfe für den Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022, darf die nicht überschreiten 600 EUR.

Die Regierung ergreift, erweitert und erweitert Unterstützungsmaßnahmen, indem sie die verfügbaren Steuermargen und Instrumente optimal nutzt, um den Bürgern zu helfen, mit einem starken Anstieg der Energiekosten fertig zu werden.

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