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Was sind die versteckten Kosten für die Trennung von Telekommunikationsanbietern?

Trotz erheblicher Verbesserungen bei der Berechnung der Kosten für die vorzeitige Beendigung eines Vertrages mit einem Anbieter können sich die Verbindungsgebühren als kostenverändernder Faktor für den Verbraucher erweisen.


ΣEs wurden erhebliche Verbesserungen an der Art und Weise vorgenommen, wie die Abschaltkosten für Verbraucher, falls sie den Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter kündigen wollen, damit den Verbrauchern keine unerwarteten Kosten entstehen. Allerdings liegt Griechenland bei den europaweiten Entkoppelungsstrafen an erster Stelle.

Wie Marktleute berichten Business Daily,

Seit Februar 2022 hat sich die Systematik zur Berechnung der Freischaltentgelte geändert. Vor 2017 gab es keine konkrete Berechnungsweise für die Vorzeitige Kündigungsentgelte, sodass viele Verbraucher zahlen riesige Beträge, die 200 und 300 Euro überstiegen. Glücklicherweise haben sich die Dinge seitdem geändert und es gibt ein Gleichgewicht und einen Verbraucherschutz.

Die in den Verträgen aufgeführten Gerätekosten werden jedoch erfasst Unterschiede von Unternehmen zu Unternehmen, während Verbindungsgebühren oft ein Rätsel sind. Obwohl Unternehmen sagen, dass es kostenlos ist, sagen Verträge etwas anderes.

Wie in der EETT-Verordnung angegeben:

  • Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten zwei Monate des Vertragsverhältnisses, Der Abonnent zahlt die festen zwei (2) Monate zusätzlich zu dem der Aufenthaltszeit entsprechenden Anlagevermögen. Zu diesem Betrag wird der verbleibende Amortisationsbetrag für eine etwaige Subventionierung von Geräten und / oder Endgeräten und / oder den Anschluss an das Netz entsprechend dem Zeitraum, für den kein Festnetz bezahlt wird, dh für die verbleibenden Monate, nach dem Zeitpunkt des Auftretens hinzugerechnet seiner Ergebnisse wie oben Kündigung, bis zum regulären Ablauf des Vertrages abzüglich zweier Monate.
  • Erfolgt die Kündigung nach dem 2. Vertragsmonat, der Abonnent zahlt ein Viertel (1/4) der Summe des monatlichen Anlagevermögens für die Zeit nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Ergebnisse der vorstehenden Kündigung bis zum regulären Ablauf des befristeten Vertrages.
  • Zu diesem Betrag wird der verbleibende Abschreibungsbetrag hinzuaddiert für jegliche Subvention von Geräten und/oder Endgeräten und/oder Bau von Anschlüssen an das Netz, die dem Zeitraum entsprechen, für den kein Festnetz bezahlt wird, dh für drei Viertel (3/4) des verbleibenden Zeitraums/der verbleibenden Monate, ab dem Zeitpunkt Eintritt der Folgen der vorstehenden Kündigung bis zum regulären Ablauf des Vertrages. Die monatliche Zahlung erhält der Abonnent während der festen Vertragslaufzeit.
  • Abonnenten auf unbestimmte Zeit (Personen, die die Vertragslaufzeit überschritten haben und weiterhin vom Unternehmen bedient werden, ohne einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben) können den Vertrag jederzeit ohne Strafe kündigen.

Beispiel

Ein Abonnent schließt einen Vertrag für 24 Monate gegen einen Vertrag ab 30 EUR. Auch die Kosten für die Ausrüstung betragen 48 Euro, während die Verbindungsgebühren kostenlos sind (s.s. gängige Praxis von Unternehmen).

Wenn er sich entscheidet, im sechsten Monat des Vertrags zu gehen, muss der Abonnent zahlen:

  • Von den verbleibenden 18 Monaten des Anlagevermögens muss er 4,5 Monate bezahlen, also einen Betrag 135 EUR (4,5 x 30 Euro).
  • Von den 18 Monaten, die ihm verbleiben, um die Gerätekosten zu amortisieren, muss er 13,5 Monate bezahlen. Das sind also 13,5 x 2 Euro 27 EUR.

Also der Gesamtbetrag, den der Abonnent schuldet, um von seinem Vertrag zurücktreten zu können 162 EUR insgesamt.

Griechenland ist Erster im Elfmeterschießen wegen vorzeitiger Sperre

Nach den im vergangenen Jahr veröffentlichten Daten von Eurobarometer, griechische Verbraucher haben die höchste Rate an Strafzahlungen für vorzeitiges Abschalten. Die Griechen sind die am wenigsten zufriedenen Verbraucher in Europa in Bezug auf Internetgeschwindigkeiten und gleichzeitig stehen sie an erster Stelle der Schwierigkeiten, mit denen sie bei ihrem Versuch, den Anbieter zu wechseln, konfrontiert waren.

In Griechenland gibt der Umfrage zufolge jeder sechste Verbraucher an, wegen vorzeitiger Abschaltung angeklagt worden zu sein. Mit Prozent 16%, bei der Zahlung von Vertragsstrafen an den bisherigen Anbieter wegen vorzeitiger Vertragsauflösung liegt unser Land an erster Stelle und weit entfernt vom europäischen Durchschnitt, der nur 4 % beträgt.

Jeweils drin 10% ist der Prozentsatz in der Tschechischen Republik, Slowenien und Luxemburg, wo die Verbraucher beim Folgen mit demselben Problem konfrontiert sind Kroatien, Lettland und Litauen mit 7%. Nur 1 % der Verbraucher in Deutschland, Dänemark und Zypern gaben die „Straf“-Zahlung an den Anbieter als Problem an.

Griechenland ist ebenfalls Zweiter Europa bei der prozentualen Gesamterfassung kostenbedingter Probleme beim Anbieterwechsel 31% wo es mit 32 % nur hinter Irland liegt. Gleichzeitig liegt es an dritter Stelle mit den gleichen Prozentsätzen wie Irland und Frankreich mit 35 % bei den Gesamtproblemen im Zusammenhang mit Dienstleistungen. An erster Stelle steht Kroatien mit 42 %, gefolgt von Malta mit 36 ​​%.

Die letzten zwei Jahre, 32 % der Verbraucher haben den Anbieter vor Ablauf der Bindungszeit beim vorherigen Anbieter gewechselt und Griechenland ist bei 5η hinter Irland (43 %), Schweden, Finnland (36 %) und der Slowakei (34 %).

Gleichzeitig antworteten die Griechen auf die Frage, ob sie kein Problem mit dem Anbieterwechsel hätten Viertel vom Ende mit einem Prozentsatz 46% gegen 59% des europäischen Durchschnitts. Lediglich in Kroatien mit einem Anteil von 37 % und Irland, Malta mit einem Anteil von 44 % wurden geringere Prozentsätze als in unserem Land verzeichnet.


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