Neuigkeiten von Xiaomi Miui Hellas
Heim » Alle Neuigkeiten » Nachrichten » DSGVO: Beschwerde gegen Griechenland bei der Europäischen Kommission wegen personenbezogener Daten
Nachrichten

DSGVO: Beschwerde gegen Griechenland bei der Europäischen Kommission wegen personenbezogener Daten

Η Homo digitalis, der erste Nicht-staatliche Organisation in Griechenland zum Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter, eingereicht am 30. Mai, Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Nichteinhaltung des EU-Datenschutzrechts durch Griechenland (Richtlinie 2016/680 und DSGVO).

ΠDie Beschwerde betrifft insbesondere die Richtlinie 2016/680, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die nationalen Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen regelt.

Gemäß Artikel 63 erlassen und veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis spätestens 6. Mai 2018 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, und teilen der Europäischen Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Jedoch, Griechenland hat diese Rechtsvorschriften ein Jahr und vierundzwanzig Tage nach Ablauf dieser Frist noch nicht angenommen. Es verstößt daher gegen Artikel 63 davon.

Darüber hinaus die Beschwerde wirft auch Fragen zur Verordnung 2016/679 (DSGVO) auf.. Homo Digitalis betont, dass trotz der Tatsache, dass die DSGVO für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist und in jedem von ihnen ab dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbar ist, der europäische Gesetzgeber wichtige Fragen dem Ermessen des griechischen Gesetzgebers überlassen hat. Zu diesen Fragen gehören beispielsweise die untere Altersgrenze für die Einwilligung eines Kindes in Dienste der Informationsgesellschaft (Artikel 8), die Festlegung weiterer Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten oder Gesundheitsdaten (Artikel 9), die Recht von NGOs, unabhängig von einer Zuordnung der betroffenen Person, eine Beschwerde einzureichen und die in den Artikeln 78 und 79 der DSGVO genannten Rechte auszuüben (Artikel 80), Strafen bei Verstößen, die nicht mit Bußgeldern bedroht sind (Artikel 84), die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung (Artikel 88) und Geheimhaltungspflichten (Artikel 90).

Griechenland hat bis heute keine Zeit – ein Jahr und fünf Tage nach der Umsetzung der Bestimmungen der DSGVO - ein Durchführungsgesetz, das die oben genannten Fragen regelt, was einerseits Unsicherheit für betroffene Personen und Bürger im Allgemeinen in Bezug auf den Schutz ihrer Rechte schafft, und andererseits Verwirrung in den spezifischen Fragen, die einer sofortigen Regelung bedürfen. Die Europäische Kommission wird die Beschwerde des Homo Digitalis innerhalb von zwölf Monaten bearbeiten und über den Fortgang informieren.

Quelle

[the_ad_group id = ”966 ″]

ΜVergessen Sie nicht, unserem Forum beizutreten (zu registrieren), was ganz einfach über den folgenden Button möglich ist…

(Wenn Sie bereits ein Konto in unserem Forum haben, müssen Sie dem Registrierungslink nicht folgen)

Tritt unserer Gemeinschaft bei

Folgen Sie uns auf Telegram!

Lesen Sie auch

Hinterlasse einen Kommentar

* Mit der Nutzung dieses Formulars stimmen Sie der Speicherung und Weitergabe Ihrer Nachrichten auf unserer Seite zu.

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam-Kommentare zu reduzieren. Erfahren Sie, wie Ihre Feedback-Daten verarbeitet werden.

Hinterlassen Sie eine Bewertung

Xiaomi Miui Hellas
Die offizielle Community von Xiaomi und MIUI in Griechenland.
Lesen Sie auch
Dies ist die Liste der Änderungen, die uns die neue Version 9.5.30 von…