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Handy sperren bei 150 Euro – Was gilt bei einer Vertragsauflösungsstrafe

Was gilt für die Abschaffung einer Geldbuße eines bestehenden Vertrages, für die Sperrung des Kontos, das drei Optionen haben wird und die Kontrollnachrichten für den Geldbetrag und die Megabyte?


ΑMit dem neuen Jahr ändern sich die Regeln im Mobilfunk. Laut Dionysis Linardatos, Direktor der Kommission für Telekommunikation und Post, können die Unternehmen Schulden ab 150 Euro blockieren.

 

Wie er News 24/7 um 88,6 mitteilte, sind die Unternehmen jetzt verpflichtet, die Abonnenten zu informieren, wenn sie 80% ihres Pakets verbraucht haben, während nach Ablauf des Vertrags dem Kunden, der das Unternehmen wechseln möchte, jede Gebühr in Rechnung gestellt wird verboten.

Ausführlicher sagte er: „Wir haben aufgrund von Beschwerden Initiativen ergriffen. Verbraucher haben das Gefühl, dass sie ihr Konto nicht kontrollieren können. Sie wollen den Fortschritt des Kontos überwachen. Es wird die Verbrauchsmeldung bei 80 % und 100 % für Megabyte angezeigt."

Zu der Möglichkeit, dass Verbraucher blockieren, wenn die Rechnung ein Limit erreicht, sagte er:

"Es wird nicht automatisch vom Unternehmen durchgeführt. Der Abonnent muss es bei der Firma in einem Geschäft angefordert haben. Dies gilt ab Anfang des 19. Das Unternehmen wird ihm die Sperrung ermöglichen und ihm 3 Optionen geben. Der niedrigste kann nicht weniger als 150 Euro sein, wenn das Unternehmen möchte, kann es einen kleineren setzen, aber nur, wenn es es will. Die anderen beiden sind für größere Beträge".

"Es gibt Kundenbeschwerden", Er fügte hinzu, um fortzufahren:"Aber mit dem technologischen Fortschritt wächst auch die Fähigkeit, diese Schritte zu unternehmen. Es ist heute beispielsweise möglich, den Fortschritt über eine App oder eine Website zu verfolgen".

Für den vorgelegten Prüfbericht erklärte er, dass die Unternehmen bisher aus eigener Initiative vorgegangen seien, nun aber ihre Verpflichtung sei.

"Verbraucher müssen sich mit ihren Mobiltelefonen vertraut machen und die Tools erlernen, um den Megabyte-Verbrauch zu verstehen", aufschreiben.

Zur Aufhebung einer Geldbuße aus einem bestehenden Vertrag antwortete er: "der Bindungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum kann nicht gebrochen werden. Ist diese Zeit verstrichen und wurde der Vertrag nicht verlängert, fallen jedoch keine Kosten an. In diesem Fall ist die Kündigung des Vertrages kostenfrei, Vertragsstrafe. Bisher haben einige Unternehmen Verbraucher zur Zahlung einer Gebühr gezwungen".

Quelle

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