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Pressemitteilung

Forthnet: Ankündigung der Änderung der Vertragsbedingungen der Heimdienste

Dies ist ein Update des Unternehmens Forthnet-AE auf die Änderung der geltenden Vertragsbedingungen aller Heimprogramme, die Internetzugangsdienste beinhalten.


ΣIn diesem Zusammenhang ist der Abschnitt "BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR NUTZER VON INTERNETZUGANGSDIENSTLEISTUNGEN (ADSL oder VDSL)»Von den anwendbaren Verträgen aller oben genannten Programme (mit Ausnahme der Programme von Diensten, die über das Satellitennetz bereitgestellt werden) wird wie folgt ersetzt:

"Die Bedingungen dieses Absatzes gelten nur, wenn der Abonnent Internetzugangsdienste erhält (ADSL oder VDSL).

Forthnet führt Verkehrsmanagementmaßnahmen in dem Umfang und so lange durch, wie es erforderlich ist, um nationales oder europäisches Recht und die Entscheidungen von Justiz- und / oder Verwaltungsbehörden einzuhalten, um die Integrität und Sicherheit seines Netzes und der über es bereitgestellten Dienste zu gewährleisten , um das Auftreten von Hindernissen aufgrund einer Überlastung seines Netzes zu verhindern und die Auswirkungen außergewöhnlicher oder vorübergehender Überlastungen abzumildern. Aus den oben genannten Gründen behält sich Forthnet das Recht vor, Verkehrsmanagementmaßnahmen zu ergreifen, sofern diese transparent und nicht diskriminierend sind. Verkehrsmanagementmaßnahmen im Sinne des Vorstehenden bedeuten keine Verbrauchsbeschränkungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung oder Maßnahmen zur Reduzierung des finanziellen Risikos von Forthnet (vorübergehende Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Schulden des Abonnenten). Jegliche Verkehrsmanagementmaßnahme, die die Verarbeitung personenbezogener Daten des Abonnenten erfordert, erfolgt nur aus den oben genannten Gründen oder zur Bedienung der Geschäftsbeziehung mit dem Abonnenten.

Entscheidende Parameter für die Qualität des erbrachten Dienstes und die Nutzung von Anwendungen und Diensten sind neben der Upload- und Download-Geschwindigkeit: die Übertragungsgeschwindigkeit (bzw. der Durchsatz), die Verzögerung, die Verzögerung (Jitter) und der Anteil der Pakete abgelehnt (Paketverlust).

Die beworbene, maximale, normalerweise verfügbare und minimale Internetverbindungsgeschwindigkeit des vom Abonnenten gewählten Dienstes sind in einem speziellen Anhang namens "Anhang der Schätzungen der Internetverbindungsgeschwindigkeit" wiedergegeben, der diesem Vertrag beiliegt und ein wesentlicher Bestandteil davon ist . Die maximale, normalerweise verfügbare und minimale Internetverbindungsgeschwindigkeit ist auch unter dem Link verfügbar https://myaccount.nova.gr/ektimiseis-taxutitas. Für das Berechnungsmodell sind Informationen & Erläuterungen im Link enthalten https://www.nova.gr/el/politiki-anoiktou-diadiktiou.

Die gemessene Geschwindigkeit kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie z. B. paralleler Datenverkehr von anderen Anwendungen, Datenverkehr von anderen Geräten innerhalb des internen Netzwerks des Teilnehmers, Wi-Fi-Verbindung. Für die korrekte Messung seiner Geschwindigkeit muss der Abonnent sicherstellen, dass bei der Durchführung der entsprechenden Überprüfungen durch die von Forthnet verfügbaren Tools die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es besteht eine kabelgebundene Internetverbindung (über ein defektes Ethernet-Kabel) und nicht über WLAN
  • Alle Anwendungen, die das Internet auf dem Computer nutzen, werden wie auf jedem anderen Gerät mit derselben Internetverbindung (z. B. Smart-TV, Tablet, Mobiltelefon, Spielekonsole) ausgeschaltet.
  • Andere Anwendungen wurden auf dem Computer, der die Messung durchführt, deaktiviert (zur besseren Funktion des Prozessors und / oder des Arbeitsspeichers)

Der Abonnent kann die Geschwindigkeit der Internetverbindung über die spezielle Anwendung überprüfen, die von EETT entwickelt wurde und auf dem Link gehostet wird www.hyperiontest.gr.

Für den Fall, dass der Abonnent einen Vertrag mit einer maximalen nominalen Zugangsgeschwindigkeit von 24 Mbit/s gewählt hat und nach der Aktivierung des Dienstes eine kontinuierliche oder wiederholte Abweichung der Geschwindigkeit in Bezug auf die minimale Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt wird, wie in dem entsprechenden beigefügten Anhang wiedergegeben Forthnet ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu korrigieren / zu verbessern. Dies kann, sofern verfügbar, durch einen Technologiewechsel bei gleichzeitiger Erhöhung der Nennverbindungsgeschwindigkeit zu einem Vorzugspreis gegenüber der aktuellen Preisliste des zusätzlichen Internetzugangsdienstes erfolgen. Der Abonnent kann seinen Vertrag auch entschädigungslos kündigen. In jedem Fall kann der Abonnent, wenn eine Abweichung von mehr als 30 % von der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die wiederholten Abweichungen zwischen der gemessenen Geschwindigkeit und der in den Servicebedingungen angegebenen Geschwindigkeit zu korrigieren, entweder auf ein Anschlusspaket ohne Breitbanddienste downgraden oder den Vertrag entschädigungslos kündigen.

Falls der Abonnent einen Vertrag mit einer maximalen nominalen Zugangsgeschwindigkeit von 30 oder 50 Mbit/s gewählt hat und nach der Aktivierung des Dienstes eine kontinuierliche oder wiederholte Abweichung der Geschwindigkeit in Bezug auf die minimale Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt wird, wie in dem entsprechenden beigefügten Anhang wiedergegeben diesem Vertrag. , Forthnet ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu korrigieren / zu verbessern. Dies kann, falls vorhanden, entweder durch eine Erhöhung der Nenngeschwindigkeit, die mit einem Technologiewechsel einhergehen kann, zu einem Vorzugspreis gegenüber der aktuellen Preisliste des zusätzlichen Internetzugangsdienstes oder durch einen Technologiewechsel auf 24 Mbit/s ohne erfolgen Abbaugebühren. In jedem Fall kann der Abonnent, wenn eine Abweichung von mehr als 30 % von der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die wiederholten Abweichungen zwischen der gemessenen Geschwindigkeit und der in den Servicebedingungen angegebenen Geschwindigkeit zu korrigieren, entweder auf ein Anschlusspaket ohne Breitbanddienste downgraden oder den Vertrag entschädigungslos kündigen.

Für den Fall, dass der Abonnent einen Vertrag mit einer maximalen nominalen Zugangsgeschwindigkeit von 100 Mbit/s gewählt hat und nach der Aktivierung des Dienstes eine kontinuierliche oder wiederholte Abweichung der Geschwindigkeit gegenüber der minimalen Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt wird, wie im entsprechenden Anhang von seinem Vertrag verpflichtet, ist Forth verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu korrigieren / zu verbessern. Dies kann durch Umstellung der Technologie auf 24 Mbit/s ohne Verschlechterungsgebühren erfolgen. In jedem Fall kann der Abonnent, wenn eine Abweichung von mehr als 30 % von der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die wiederholten Abweichungen zwischen der gemessenen Geschwindigkeit und der in den Servicebedingungen angegebenen Geschwindigkeit zu korrigieren, entweder auf ein Anschlusspaket ohne Breitbanddienste downgraden oder den Vertrag entschädigungslos kündigen.

Ausgenommen von der Korrektur- / Entschädigungsrichtlinie für Abweichungen von Forthnet (& im Detail in den vorstehenden Absätzen beschrieben) Leistungsabweichungen aufgrund höherer Gewalt.

Forthnet kann Reklamationen oder Reklamationen über Abweichungen nicht berücksichtigen, wenn die in den Liefer- / Nutzungsbedingungen angegebene Qualität & in «Anhang der Schätzungen der Internetverbindungsgeschwindigkeit»Bezieht sich eindeutig auf andere Umgebungs- und Betriebsbedingungen als die in der Reklamation oder Reklamation des Abonnenten beschriebenen. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen, die für die korrekte Durchführung der Geschwindigkeitsmessungstests durch das von Forthnet erhältliche Tool erfüllt sein müssen, in Abschnitt 2.3 dieses Handbuchs detailliert beschrieben sind.

Für den Fall, dass der Abonnent die vorgeschlagene Abhilfe- oder Entschädigungspolitik von Forthnet nicht akzeptiert, hat er nicht das Recht, eine neue Beschwerde einzureichen, die durch die vorgeschlagene Abhilfe- oder Entschädigungspolitik abgedeckt ist.

Für weitere Informationen zu den obigen Absätzen kann der Abonnent auf die entsprechende Website des Unternehmens verweisen https://www.nova.gr/el/politiki-anoiktou-diadiktiou. Die darin enthaltenen Informationen ergänzen und bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

Das Konkurrenzverhältnis des Dienstes ist nicht spezifisch, da es von einer Reihe von Faktoren abhängt.2.12. Der Abonnent erkennt an, dass das INTERNET eine offene Umgebung ist, dass er allein für den Schutz seiner persönlichen Daten verantwortlich ist, dass er mit äußerster Sorgfalt vorgehen muss und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen trifft, um die illegale Nutzung des Netzwerks zu verhindern, seine Datencodes (Benutzername , Passwort) und die Telekommunikationsausrüstung, die von autorisierten oder nicht autorisierten Dritten verwendet wird.

Der Abonnent muss den persönlichen Code (Passwort) unverzüglich unter Nutzung des Dienstes, den Forthnet den Benutzern auf seinen Webseiten zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich ändern und sich die Details seines persönlichen Kontos merken, ganz zu schweigen von den Objekten, die übermittelt oder zugänglich gemacht werden an Dritte und erlaubt auch nicht die Nutzung seiner Datencodes durch andere.

Der Teilnehmer akzeptiert, dass für den Fall, dass Forthnet verpflichtet ist, Maßnahmen zur Minimierung von Störungen durch die Einführung von Signalen der xDSL-Technologie zu ergreifen, die ihm bereitgestellten Breitbanddienste beeinträchtigt werden können, und verzichtet auf den Anspruch auf Entschädigung.

FORTHNET E-MAIL-ANTISPAMMING-DIENSTE UND FORTHNET E-MAIL-ANTIVIRUS

Mehrwertdienste Forthnet E-Mail Antispamming und Forthnet E-Mail Antivirus werden aus Sicherheitsgründen des Endabonnenten bereitgestellt, aber auch zum Schutz der Forthnet-Informationssysteme, die mit jedem Forthnet-Internet-Abonnement voraktiviert (standardmäßig EIN) sind.

Der Dienst Forthnet E-Mail-Antispamming bietet dem Abonnenten die Möglichkeit, den Dienst zu personalisieren und nach seinen persönlichen Vorlieben zu konfigurieren.

Der Forthnet-E-Mail-Antispamming-Dienst wird gemäß den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Forthnet-Antispamming-Richtlinie und deren jeweiligen Änderungen bereitgestellt, wie sie auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht sind.

Die Dienste Forthnet E-Mail Antispamming und Forthnet E-Mail Antivirus werden KOSTENLOS zur Verfügung gestellt, unbeschadet des Rechts von Forthnet, die Bedingungen für die Bereitstellung der entsprechenden Dienste einseitig zu ändern, indem der Abonnent auf geeignete Weise informiert wird und der Vertragsinhalt indikativ auf der entsprechenden Website veröffentlicht wird. Die Informationen über die Änderung der Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen erfolgen kumulativ über die Forthnet-Website und unter Bezugnahme auf eine sichtbare Stelle der gedruckten Rechnung oder in einem entsprechenden Formular, das dem Rechnungsformular beiliegt, oder falls keine gedruckte Rechnung vorliegt auf elektronischem Weg gesendet, auf dem die Benachrichtigung zur Ausstellung der Rechnung elektronisch erfolgt".

Abonnenten können auch über die aktualisierte Open-Internet-Policy von Forthnet auf seiner Website informiert werden: https://www.nova.gr/el/politiki-anoiktou-diadiktiou und Schätzungen der Internetverbindungsgeschwindigkeit für ihren Dienst durch den Besuch der Website https://myaccount.nova.gr/ektimiseis-taxutitas (in den nächsten Tagen verfügbar).

Die oben genannten Änderungen werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen seiner Entscheidung vorgenommen Nationalkomitee für Telekommunikation und Post (Ε.Ε.Τ.Τ.) Nr. 876 / 7Β / 17.12.2018 (Staatsanzeiger 242 / Β / 5), in der jeweils gültigen Fassung, um spezialisierte und umfassendere Informationen im offenen Internet bereitzustellen und den Abonnenten kein Recht auf eine Schadenersatzklage einzuräumen.


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