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Große Veränderungen kommen in unserem Online-Shopping!

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben heute (02/04) neue und strengere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher beim Online-Shopping beschlossen.

ΟDie wichtigsten Verbesserungen laut einer Erklärung der Europäischen Kommission, die die neuen Vorschriften vorschlägt, werden größere Transparenz für Verbraucher beim Online-Kauf, wirksame Sanktionen und klare Regeln sein, um das Problem von Produkten mit doppelter Qualität in der EU anzugehen.

Ziel ist es, Verbraucher durch erhöhte Transparenz und strikte Durchsetzung bei Verbraucherbetrug zu schützen. Mit dieser neuen Vereinbarung wissen die Verbraucher, was sie kaufen und von wem.sagte der erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans.

Die für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung zuständige Kommissarin Viera Jurova ihrerseits fügte hinzu:

Das Abkommen schafft die beiden Maßnahmen und die beiden Gewichte ab, die im Binnenmarkt existieren. Es wird geschätzt, dass Verbraucher auf diese Weise nicht mehr durch unterschiedliche Produkte in die Irre geführt werden, die als identisch präsentiert werden. Händler, die weiterhin Verbraucher täuschen, werden hart bestraft. Das neue Abkommen wird auch dazu beitragen, Verbraucher im Internet zu schützen und E-Shopping transparenter zu machen.

Was die Maßnahmen umfassen:

  • Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherbehörden sind befugt, auf koordinierte Weise wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weit verbreiteten Verstößen gegen Verbraucher in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und vorbehaltlich einer koordinierten Durchsetzung auf EU-Ebene beträgt die Höchststrafe, die in jedem Mitgliedstaat verhängt werden kann, mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Gewerbetreibenden .
  • Umgang mit Verbraucherprodukten mit zwei Qualitäten: Die neuen Vorschriften machen deutlich, dass die Praxis der Werbung für ein Produkt auf dem Markt irreführend wäre, wenn es in anderen Mitgliedstaaten als identisch mit demselben Produkt präsentiert wird, obwohl diese Produkte tatsächlich erhebliche und ungerechtfertigte Unterschiede hinsichtlich ihrer Zusammensetzung oder Eigenschaften.
  • Stärkung der Verbraucherrechte im Internet: Beim Online-Shopping sollten Verbraucher eindeutig darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem professionellen Händler oder einer Privatperson kaufen, damit sie wissen, welcher Schutz geboten wird, falls etwas schief geht.

Bei der Suche im Internet werden Verbraucher deutlich informiert, wenn das Suchergebnis von einem Händler bezahlt wird.

Außerdem werden sie über die wichtigsten Parameter informiert, die das Ranking der Suchergebnisse bestimmen.

Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss das Interimsabkommen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden.

Quelle

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