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Ist das Internet abgestürzt oder ist es langsam? Sie haben Anspruch auf Entschädigung

Ο Eine neue Verordnung der Nationalen Kommission für Telekommunikation und Post über das offene Internet, die in Kürze in Kraft treten wird, wird das Verfahren zur Wiedergutmachung und Entschädigung von Verbrauchern bei Abweichungen der Internetgeschwindigkeit festlegen und Verbrauchern, die dies nicht sehen, eine wichtige Waffe geben Viel Spaß.

Den Leistungserbringern wird jedoch eine Frist von acht Monaten gesetzt, um die Informationen zur Bewertung und Veröffentlichung von Geschwindigkeiten oder anderen Qualitätsparametern in die Bedingungen der Bereitstellung / Nutzung der Dienste aufzunehmen.

Mit der Verordnung soll das Problem der Unterschiede bei den Internetgeschwindigkeiten angegangen werden, die der häufigste Streitpunkt zwischen Verbrauchern und Internetdienstanbietern sind.

Als Beispiele für Festnetz- oder Mobilfunknetzreparaturen oder Entschädigungen nennt EETT:

  • Rabatt auf dem Konto.
  • Kostenlose Kündigung des Vertrages möglich.
  • Rückgabe eines Teils oder des gesamten Anlagevermögens.
  • Möglichkeit (für Festnetzteilnehmer) ein Paket mit einer geringeren Nenngeschwindigkeit beim Empfangen und/oder Senden von Daten zu wählen, die näher an der realistisch erreichbaren Geschwindigkeit liegt (sofern ein solches Paket existiert), ohne eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung zahlen zu müssen. Dieses Feature sollte auch zwischen verschiedenen Verbindungstechnologien (zB von VDSL zu ADSL) aktiviert werden.
  • Kombination der oben genannten.

Gemäß der Verordnung müssen die Anbieter jede Reklamation oder Reklamation des Abonnenten prüfen und in den Bedingungen der Erbringung / Nutzung der Dienste angeben, welche Reparaturen oder Entschädigungen den Abonnenten bei anhaltenden oder wiederholten negativen Abweichungen ταχύvon der in . angegebenen Geschwindigkeit zustehen den Lieferbedingungen und je nach Größe der Abweichung.

Sie sind insbesondere bei Leistungsabweichungen von der angegebenen Mindestgeschwindigkeit für Festnetzteilnehmer und von der angegebenen Höchstgeschwindigkeit für Mobilfunkteilnehmer zu Korrekturen verpflichtet. Sie warnen den Benutzer auch frühzeitig per E-Mail oder auf andere Weise, falls der Benutzer sich einer Grenze der ordnungsgemäßen Nutzung nähert.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Abonnentenbeschwerde nicht automatisch den Anspruch auf Entschädigung begründet. Wenn die Ursache der Abweichung innerhalb des internen Netzes des Teilnehmers festgestellt wird, ist der Anbieter außerdem lediglich verpflichtet, dem Teilnehmer die Ursache zu erläutern und etwaige Einrichtungen bereitzustellen. Für den Fall, dass erhebliche anhaltende negative Abweichungen festgestellt werden und der Anbieter das Problem nicht innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Reklamation behoben hat, hat der Abonnent das Recht, den Vertrag unbeabsichtigt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu kündigen.

Das Kündigungsrecht erstreckt sich auf andere Dienste desselben Anbieters zusammen mit dem Internetzugang (Sprachdienst über PSTN) und auf alle abhängigen Dienste (VoIP, IPTV), unabhängig davon, ob sie Bestandteil des ursprünglichen Vertrages sind oder nicht.

Um die Beanstandung des Teilnehmers über die Verbindungsgeschwindigkeit zu bestätigen, werden ausreichend Messungen am Anschluss des Teilnehmers (bei Festnetz) und im Bereich der Beanstandung bei Mobilfunknetzen durchgeführt. Die Abweichung gilt als kontinuierlich oder sich wiederholend, wenn sie an mindestens zwei der drei an verschiedenen, aber aufeinanderfolgenden Tagen entnommenen Messproben auftritt.

Anbieter dürfen dem Abonnenten auch keine Technikerbesuche oder die zur Untersuchung einer Reklamation erforderlichen Arbeiten in Rechnung stellen.

Quelle

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