Σtritt in Kraft am 1. Januar 2019, die dritte und letzte Stufe der in Regelung der allgemeinen Lizenzen von EETT. Die Verordnung definiert die Pflichten der Anbieter elektronischer Kommunikation mit dem Ziel, die Rechte der Teilnehmer an Telefonie und Internet zu schützen.
Konkret werden mit der dritten Stufe die folgenden Regelungen auferlegt.
Automatische Einstellung der Dienste zur Vermeidung von Überschuldung
Bei Vertragsabschluss und zur Vermeidung einer Überschuldung können die Abonnenten die Möglichkeit der automatischen Beendigung des Dienstes bei Überschreitung eines bestimmten Kontos auf der Grundlage von mindestens drei Optionen wählen.
Maximale Gebühr für vorzeitige Kündigung bei einem befristeten Vertrag
Die Berechnung der maximalen Gebühr für eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrages wird genau festgelegt.
Nahtloser Zugriff auf Vertragsbedingungen und Preislisten
Die Anbieter sollten sicherstellen, dass die Abonnenten einfachen Zugang zu Informationen über die aktuellen Vertragsbedingungen und die Preisliste der Dienste sowie über Änderungen haben.
Weitere Informationen zu den Einstellungen finden Sie unter www.eett.gr, Abschnitt für Verbraucher / Über elektronische Kommunikation / Anleitung-Empfehlungen.