Σmit einer historische EntscheidungDie Gerichtshof der Europäischen Union gegen die Staaten entscheiden, die sie verlangen Telekommunikationsanbieter die Daten aus den von den Nutzern getätigten Verbindungen allgemein und undifferenziert zu erheben Internet, sondern auch auf ihren Smartphones.
Ab sofort ist die Datenerhebung nur noch in Fällen erlaubt "ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit" und muss per Gerichtsbeschluss genehmigt worden sein oder von einer "unabhängigen Behörde". Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht im Wesentlichen den im Jahr 2 damit befassten Fall „Tele2016“ zur verallgemeinerten Datenerhebung.Die neue Entscheidung kam nach Gruppenklagen von Organisationen wie Datenschutz International und La Quadrature du Net, der enthüllte, dass die Massenüberwachungspraktiken einiger Länder (siehe Großbritannien, Frankreich und Belgien) die grundlegenden Menschenrechte der Bürger eklatant verletzen. Deswegen, Die EU stellt vollständig klar, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten außer mit schwerwiegenden Ausnahmen keine Daten von Telekommunikationsanbietern anfordern können.
Wir erinnern Sie daran, dass die EU Gesetze zur Beschränkung der Daten europäischer Nutzer erlassen hat, die im Auftrag amerikanischer Unternehmen in die USA übertragen werden können.