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RAE: Warnung vor irreführender Werbung von Stromversorgern

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Η RAE gelegen irreführende Werbung von Stromanbietern in Bezug auf die Stromrechnungssubventionen, die der Staat über den Energiewendefonds gewährt


ΜTatsächlich warnt RAE die einzelnen Unternehmen davor Donnerstag, 4. August 2022 wird alle diese Fälle auf seiner Website veröffentlichen.

Genauer gesagt stellt RAE fest:

In Anbetracht dessen, dass der besagte Zuschuss zu den Energiekosten der Verbraucher aus eigenen Mitteln finanziert wird Stck, d. h. aus staatlichen Mitteln, und stellt keinen von den Lieferanten gewährten Rabatt im Rahmen ihrer Geschäftspolitik dar, sollte es selbstverständlich sein, dass jede Erwähnung, Abbildung oder Einbeziehung des Betrags aus der genannten staatlichen Subvention in den neuen Rechnungen erfolgt der Lieferanten müssen eindeutig als vom Staat kommend deklariert werden.

Leider sind jedoch die Werbe- und Kommunikationstaktiken der Stromversorger der letzten Zeit durch Vagheit und Ungenauigkeit in Bezug auf die wesentlichen Elemente dessen, was zu sein scheint, gekennzeichnet „Ermäßigung“, „Rabatt“ oder Alternativrabatt“ der Bereitstellungsgebühr, da sie die Tatsache verschleiern, dass sie allen Verbrauchern unabhängig vom Anbieter horizontal und gleichermaßen gewährt wird, und sie stattdessen als ein kommerzielles Privileg des jeweiligen Anbieters darstellen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass solche Taktiken eindeutig irreführend sind, da sie den Verbrauchern einen falschen Eindruck von der Preispolitik des Anbieters vermitteln können. Tatsächlich untergräbt die Verschleierung der Art des Rabatts und/oder seine verzerrte oder selektive Darstellung das Recht des Verbrauchers auf freie Wahl des Anbieters und des Produkts nach korrekter und transparenter Information.

Darüber hinaus können sich einige Lieferanten durch solche irreführenden Taktiken unfaire Vorteile verschaffen, was zu einer Störung des gesunden Wettbewerbs auf dem Einzelhandelsmarkt führen kann. Aus den oben genannten Gründen verletzen diese missbräuchlichen Praktiken grob den bestehenden Rahmen.

Die Behörde hat heute auf ihrer Website die Liste der Stromtarife veröffentlicht, die gestern von den Lieferanten angekündigt wurde und für den gesamten August gültig ist. Die entsprechende Tabelle finden Sie unter https://www.rae.gr/wp-content/uploads/2022/08/Ανακοίνωση-ΡΑΕ_Τιμολόγια_Αυγούστου2022_καιΤιμολόγιο_Αναφοράς_Καθολική-Υπηρεσία_Τελικό.pdf

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