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Beispiele für Änderungen an Mobil- und Internetkonten

Σtritt am 1. Januar 2019 in Kraft, der dritte und letzte Anpassungsschritt gemäß der EETT-Allgemeingenehmigungsverordnung. Die Verordnung definiert die Pflichten der Anbieter elektronischer Kommunikation mit dem Ziel, die Rechte der Teilnehmer im Telefon- und Kommunikationsbereich zu schützen Internet.

Konkret werden mit der dritten Stufe folgende Regelungen auferlegt:

Automatische Einstellung der Dienste zur Vermeidung von Überschuldung: Bei Vertragsabschluss und zur Vermeidung überhöhter Gebühren können Abonnenten die Möglichkeit wählen, den Dienst automatisch zu stoppen, sobald die Rechnung einen bestimmten Betrag überschreitet, basierend auf mindestens drei Optionen.

Maximale Gebühr für vorzeitige Kündigung bei einem befristeten Vertrag: Die Art und Weise, wie die maximale Höhe des Entgelts für die Kündigung eines befristeten Vertrages vor dessen Ablauf berechnet wird, ist genau festgelegt.

Nahtloser Zugriff auf Vertragsbedingungen und Preislisten: Anbieter sollten sicherstellen, dass Abonnenten einfachen Zugang zu Informationen über die aktuellen Vertragsbedingungen und die Preisliste der Dienste sowie etwaige Änderungen haben.

Insbesondere bei Vertragsabschluss und zur Vermeidung von Überforderungen ist die Abonnenten Sie können die Möglichkeit wählen, den Dienst automatisch zu stoppen, wenn das Konto eine bestimmte Obergrenze überschreitet, basierend auf mindestens drei Optionen. Mindestens eine dieser Optionen sollte (bezogen auf den Endbetrag der Rechnung) 150 Euro bei monatlicher Abrechnung und 300 Euro bei zweimonatlicher Abrechnung nicht überschreiten.

Höchstbetrag der Gebühr für die vorzeitige Beendigung

Im Falle der Kündigung eines befristeten Vertrages vor dessen Ablauf sollte die Kündigungsgebühr die folgenden zwei Beträge (A und B) nicht überschreiten:

Betrag A

  • Der Gesamtbetrag, der sich aus der Summe der folgenden Punkte ergibt:
  • Der Gesamtrabatt auf die monatliche Gebühr bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

Der verbleibende Abschreibungsbetrag für jegliche Geräte-, Ausrüstungs- oder Leitungsbauzuschüsse.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Abonnent Folgendes zahlen muss, wenn er den Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt vor Ablauf von zwei Monaten seit Vertragsbeginn kündigt:

Das Anlagevermögen von 2 Monaten.

Der 2-Monats-Rabatt und der über die 2 Monate hinaus verbleibende Abschreibungsbetrag für etwaige Geräte-, Ausrüstungs- oder Leitungsbauzuschüsse.

Menge B

Der Gesamtbetrag, der sich aus der Summe der folgenden Punkte ergibt:

  • 1/3 der gesamten monatlichen Zahlungen für den Zeitraum vom Datum der Unterbrechung bis zum geplanten Enddatum des befristeten Vertrags.
  • Die Höhe der Abschreibung für etwaige Geräte-, Endgeräte- oder Leitungsbauzuschüsse, die 2/3 der Restlaufzeit vom Zeitpunkt der Unterbrechung bis zum vorgesehenen Vertragsende entspricht. Zu beachten ist, dass auf der ersten Seite von Im befristeten Vertrag sollte die Gebühr für die vorzeitige Kündigung angegeben werden, die der Abonnent im Einzelfall und für jeden Monat der Kündigung zahlen muss.

Beispiel: Der Abonnent schließt einen 24-Monats-Vertrag mit einem anfänglichen monatlichen Festpreis von 40 Euro und einem Rabatt von 10 Euro (d. h. einem Endpreis von 30 Euro) sowie einem Zuschuss von 96 Euro für den Kauf eines Geräts ab. Der Gerätezuschuss wird mit 4 Euro/Monat amortisiert.

Fall 1: Der Abonnent beschließt, den Vertrag zum Ende des 15. Monats, dh 9 Monate vor Ablauf, zu kündigen. Der Betrag A beträgt 186 Euro (dh der Gesamtrabatt entsprechend 15 Monaten, zuzüglich des Restbetrags für die Amortisation des Zuschusses bis zum Vertragsende). Der Betrag B beträgt 114 Euro (1/3 des Restvermögens zuzüglich des Betrages der Zuschussabschreibung für 2/3 der Restlaufzeit von 9 Monaten). Da es sich bei dem Betrag B um den kleinsten Betrag handelt, sollte die dem Abonnenten in Rechnung gestellte Vertragsbeendigungsgebühr daher 114 Euro nicht überschreiten (siehe Tabelle, Fall 1).

Fall 2: Der Abonnent entscheidet sich, den Vertrag innerhalb des ersten Vertragsmonats zu kündigen. In diesem Fall muss er dem Anbieter einen Gesamtbetrag von 168 Euro zahlen, also den Festbetrag und den Rabatt entsprechend 2 Monaten, zuzüglich des über die 2 Monate hinausgehenden Restbetrags für die Zuschussabschreibung (siehe Tabelle, Fall 2).

 

Die Anbieter sind verpflichtet, die Abonnenten über die geltenden Vertragsbedingungen und die Preisliste der Dienstleistungen zu informieren und einen einfachen Zugang zu den auf ihrer Website veröffentlichten Informationen bereitzustellen. Außerdem sollten alle Änderungen hervorgehoben werden. Die vorstehenden Informationen sollen bis zu zwei Jahre nach ihrer Entfernung auf der Website des Anbieters eingestellt bleiben, bezogen auf die Gültigkeitsdauer.

Quelle

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